Die afög fungiert bei Entlassungen in größerem Ausmaß als Auffanggesellschaft. Die Mitarbeiter wechseln nahtlos zur afög in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis für die Dauer von 12 Monaten über.
Der jähe Sturz in die Arbeitslosigkeit wird somit verhindert.
Die Finanzierung der Lohnkosten setzt sich aus dem Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit und einem Aufstockungsbetrag des abgebenden Unternehmens zusammen. Die Mitarbeiter werden von der afög bei der beruflichen Neuorientierung unterstützt, bei Bedarf werden Anpassungsqualifizierungen in die Wege geleitet. Aktive Vermittlungsbemühungen finden statt.
Die Kosten tragen das abgebende Unternehmen und die Agentur für Arbeit gemeinsam. |