Die Arbeitsfördergesellschaft Ortenau (Afög) führt im Auftrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge „Integrationskurse“ durch.
Diese Kurse richten sich an Migrant*innen mit längerfristigem Aufenthalt in Deutschland, die das lateinische Alphabet beherrschen und Deutsch lernen möchten oder bereits Vorkenntnisse haben. Kinder und Jugendliche, die noch die Schule besuchen, können nicht an einem Integrationskurs teilnehmen.
Sie wollen es kurz und knapp? Im Integrationskurs geht es darum, dass Sie
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Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der Sprachkurs dauert insgesamt 600 Unterrichtseinheiten. Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel: Arbeit und Beruf, Aus- und Weiterbildung, Betreuung und Erziehung von Kindern, Einkaufen/Handel/Konsum, Freizeit und soziale Kontakte, Gesundheit und Hygiene/menschlicher Körper, Medien und Mediennutzung, Wohnen. Außerdem lernen Sie, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben.
Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) ab.
Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungskurs. Der Orientierungskurs umfasst 100 Unterrichtseinheiten. Im Orientierungskurs sprechen Sie zum Beispiel über: die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur, Rechte und Pflichten in Deutschland, Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft, Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Den Orientierungskurs schließen Sie mit dem Abschlusstest „Leben in Deutschland“ ab. Während der Teilnahme haben Sie die Möglichkeit, sich in allen persönlichen und berufsspezifischen Fragen an die Afög-Mitarbeiter*innen zu wenden, die Ihnen dann helfen, Ihre Fragen und Probleme zu klären.
Sie haben Interesse an dem Kurs und wollen teilnehmen? Vor Beginn müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen. Zuwander*innen, die beim Jobcenter sind, müssen die Zulassung beim Jobcenter beantragen. Zuwander*innen aus anderen Staaten müssen sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden. EU-Bürger*innen und Asylbewerber*innen können ihren Antrag mit Anmeldung bei der Afög stellen. Ukrainer*innen können ihren Antrag ebenfalls mit Anmeldung bei der Afög stellen.
Sobald Sie Ihre Zulassung erhalten haben, melden Sie sich bei uns an. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin zur Anmeldung.
Vor Beginn führen wir noch einen Einstufungstest mit Ihnen durch. Das Ergebnis hilft uns zu entscheiden, mit welchem Kursabschnitt Sie beginnen sollten.
Mit viel Spaß und netten Menschen absolvieren Sie Ihren Kurs bei der Afög.
Wenn Sie den Kurs beendet haben, nehmen Sie an den Prüfungen teil und bekommen Ihr „Zertifikat Integrationskurs“.